Foto: A. Zelck / DRKS
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Genfer Abkommen
Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
Ansprechpartner Rüdiger Kramps
Rüdiger Kramps
- Rotkreuzleiter -
Tel.: 02335 / 4952
über die Geschäftstselle
Ansprechpartner Marina Kramps
Marina Kramps
- Rotkreuzleiterin -
Tel.: 02335 / 4952
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